Mitgliedschaft

Gemäß Satzung kann jede natürliche Person, die in der deutschen Sprache hinreichend kommunizieren kann, ordentliches Mitglied des Vereins werden.

Wer ordentliches Mitglied des Vereins werden will, richtet einen schriftlichen Antrag an den Vorstand, der mit einfacher Mehrheit über die Aufnahme entscheidet.

Mit dem Antrag erkennt der Antragsteller die Satzung des Vereins vorbehaltlos an und verpflichtet sich, zur Erfüllung des Vereinszwecks beizutragen. Darüber hinaus ist jedes Mitglied eingeladen, sich mit eigenen Ideen und seinem Netzwerk aktiv ins Vereinsleben einzubringen.

Die ordentlichen Mitglieder haben aktives und passives Wahlrecht, sofern sie ihre einmalige Aufnahmegebühr von 50 Euro und den jährlichen Mitgliedsbeitrag von 35 Euro beglichen haben.

Exklusiv für Mitglieder veröffentlicht der Verein mehrmals im Jahr einen „Mitgliederbrief“, um über verschiedene Vereinsinterna zu berichten.

Durch ihre Mitgliedschaft haben Mitglieder Vorrang bei Anmeldungen für Veranstaltungen mit begrenzter Teilnehmerzahl und zahlen bei nicht kostenlosen Veranstaltungen eine reduzierte Teilnahmegebühr.